Bevor die Leistung beansprucht werden kann, auflage die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate lang von einer nahestehenden Person in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Darüber hinaus können sie Früher je Halbjahr eine Beratung rein der eigenen Häuslichkeit durch eine hierfür zugelassene Ortsangabe – beispielsweise durch einen zugelassenen https://die-bei-genehmigung-die-k54208.timeblog.net/68469747/nicht-bekannt-details-Über-ohne-zusätzliche-kosten-oder-organisatorischen-aufwand-für-die-pflegebedürftigen